Der Ausschuss

Der Ausschuss koordiniert die Aktivitäten von Widerstandsvereinigungen, trägt für den Schutz der Erinnerung an den Widerstand Sorge und kann in Erfüllung seiner Aufgaben bei den öffentlichen Behörden im Interesse der Mitglieder von Widerstandsvereinigungen intervenieren.

Der Ausschuss äußert sich zur Verleihung des Widerstandskreuzes, das gemäß dem geänderten großherzoglichen Erlass vom 30. März 1946 zur Einführung eines Ordens für Zivilverdienste vorgesehen ist.

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